Es freut mich sehr, dass du dich für eine Mitgliedschaft bei IPA entschieden hast. Wie bei deinem zweiten Probetraining besprochen, würde ich dich bitten, das Anmeldeformular auszufüllen und mir somit deine Daten zu übermitteln. Wir arbeiten komplett papierlos. Den ausgefüllten Mitgliedschaftsvertrag übersende ich dir anschließend digital zur Gegensicht und Unterschrift.
Wenn deine Mitgliedschaft in einem bereits laufenden Monat anfängt, errechnet sich der erste Mitgliedsbeitrag wie folgt: monatlicher Beitrag/30 Tage*verbleibende Tage. Berechnet wird ab dem Tag des zweiten Probetrainings.
Auch wenn im Formular nach deiner Bankverbindung für den Lastschrifteinzug gefragt wird, bitte ich dich für die Zahlung des Beitrags einen Dauerauftrag einzurichten und diesen auf spätestes den 3. des Monats zu datieren. Da wir am 4. des Monats die Miete zahlen müssen, ist es außerordentlich wichtig, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Mitglieder ihre Beiträge gezahlt haben. Eine Umstellung auf Lastschrift wird in der Zukunft ggf. erfolgen, aktuell machen wir es noch über manuelle Überweisungen durch unsere Mitglieder. Ich bitte dich bei diesem Thema um absolute Gewissenhaftigkeit, da eine Verzögerung der Beitragszahlung Probleme bereiten, die komplett vermeidbar wären.
Wie erwähnt, würde ich dich außerdem in unsere Whatsapp-Gruppe aufnehmen und darum bitten, dich für jedes Training einzutragen, welches du besuchen möchtest. An jedem Vorabend erscheint eine Umfrage mit den jeweiligen Trainingseinheiten des nächsten Tages. Des Weiteren erscheinen Nachrichten mit dem Hinweis "spät + Uhrzeit". Solltest du dich verspäten, reagiere bitte mit einem Daumen hoch auf die entsprechende Uhrzeit, damit der entsprechende Trainer Bescheid weiß.
mehr Infos unter Hinweise
(IPA BJJ Hamburg - Inside Position Academy wird nachfolgend “IPA BJJ” genannt)
IPA BJJ gewährt seinen Mitgliedern während der im Trainingsplan genannten Öffnungszeiten gegen Entgelt die Benutzung aller Trainingsanlagen. An gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember sowie an zuvor angekündigten zusätzlichen Tagen bleibt IPA BJJ für insgesamt maximal drei Wochen jährlich geschlossen. Während der Schulferien findet ein eingeschränktes Kindertraining statt. Während Lehrgängen, Seminaren und Veranstaltungen stehen die Trainingsanlagen nicht für das reguläre Training zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt jeweils spätestens einen Monat im Voraus.
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages und sind mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren eine ratierliche Zahlung nach den im Mitgliedsvertrag festgelegten Modalitäten. Begründete Beitragsanpassungen im zulässigen Rahmen behält sich IPA BJJ vor. Sollten die Beiträge angepasst werden, wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Beitragserhöhungen berechtigen zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Die vereinbarten Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben. Ist das Mitglied mit mindestens zwei ratierlichen Zahlungen im Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag fällig. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen. Dies tritt jedoch nicht automatisch ein, sondern nach Mitteilung durch IPA.
Der Vertrag hat zunächst die angegebene Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf stillschweigend monatlich, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Auslaufen des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Nach erstmaligem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Das Mitglied kann in den unten genannten Fällen, den Vertrag stilllegen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
- Erkrankungen von mindestens 4 Wochen bei Vorlage eines qualifizierten, ärztlichen Attestes, sofern die Erkrankung die Benutzung der Trainingsanlagen ausschließt, für die Dauer der Erkrankung
- beruflich begründete Abwesenheit von mindestens 4 Wochen für die Dauer der Abwesenheit
- Kuraufenthalt von mindestens 4 Wochen für die Dauer der Abwesenheit
- Eintreten einer Schwangerschaft für die Dauer von höchstens 1 Jahr.
Eine Vertragsunterbrechung tritt nicht automatisch, sondern stets nur auf Antrag ein.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend monatlich und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Die Kündigung ist per Brief oder E-Mail an j.georgescu91@gmail.com zu entrichten. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang des Kündigungsschreibens. Die Beweislast zum Nachweis der ordentlichen Kündigung liegt beim Mitglied.
Befindet sich das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden, ratierlichen Zahlungen in Verzug, so berechtigt dies IPA BJJ, den Mitgliedsvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und die verbleibenden Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzufordern.
Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund, sowie der Vorbehalt zum Schadensersatzanspruch, bleiben hiervon unberührt.
Den Weisungen des Kursleiters oder dessen Ausführungsgehilfen, ist während den Kurs- und Unterrichtszeiten uneingeschränkt Folge zu leisten. Wiederholtes Nichtbefolgen der Weisungen kann zum Ausschluss aus dem Kursunterricht führen. Der Ausschluss führt nicht zur Zahlungsaussetzung der vertraglich vereinbarten Beiträge und Gebühren.
Die IPA BJJ sowie deren Mitarbeiter/-innen haften weder für Schäden, die dem Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen oder der Inanspruchnahme der sonstigen Dienstleistungen entstehen, noch für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung, die der IPA BJJ zuzurechnen ist. Die IPA BJJ übernimmt ausschließlich während der ausgeschriebenen Trainingseinheit in den dafür festgelegten Räumlichkeiten die Aufsichtspflicht für minderjährige Mitglieder. Für die sichere Abholung und den Aufenthalt zu anderen Zeiten oder in anderen Räumlichkeiten Dojo tragen die Erziehungsberechtigen die Verantwortung. Im Rahmen der Kampfkunst- und Kampfsportausbildung sowie des Kampfkunst- und Kampfsporttrainings besteht eine Lehrerhaftpflichtversicherung für die Inhaber sowie deren beauftragte Trainer der IPA BJJ. Eine Haftung für Sportunfälle jeder Art tritt nur in dem Umfang ein, wie sie von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Die entsprechende Versicherungspolice ist auf Wunsch einsehbar. Jedes Mitglied muss eine private Haftpflichtversicherung haben. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. IPA BJJ übernimmt keinerlei Haftung für körperliche, geistige oder materielle Schäden des Mitglieds. Temporäre Leistungsstörungen oder Beanstandungen jedweder Art, sind vor Kursbeginn oder während der Kursdauer dem Kursleiter oder dessen Vertreter bekannt zu geben. Unterlässt ein Mitglied schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein. Für Schäden, die Dritten entstehen, haftet ausschließlich das verursachende Mitglied.
Mit der Unterzeichnung der AGB erklärt sich der/die Antragsteller/in damit einverstanden, dass während des gesamten Trainingsbetriebs Fotos und Videos aufgezeichnet werden könnten, welche möglicherweise zu Werbezwecken auf den sozialen Medien geteilt werden.
Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.